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es gibt neue Vorschriften im Betriebsrentengesetz. Kürzt eine Pensionskasse ihre Leistungen und fällt wegen Insolvenz auch der Arbeitgeber als Schuldner aus, springt künftig der Pensions-Sicherungs-Verein für diese Kürzung ein.

Was bedeutet das genau?

Durch das 7. SGB-IV-Änderungsgesetz sind am 01.07.2020 weitreichende Änderungen im Bereich des Insolvenzschutzes der betrieblichen Altersversorgung in Kraft getreten. Grund für den Erlass des Gesetzes war die jüngste EuGH-Rechtsprechung. Damit haftet der Staat, wenn eine Pensionskasse Betriebsrenten um mehr als die Hälfte kürzt oder ein Versorgungsberechtigter wegen der Leistungskürzung unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt. Ausnahmen von dieser Haftung gibt es nur, wenn eine weitere Sicherungslinie, wie die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers, dies verhindern kann. Die Gesetzesreform soll dazu führen, dass diese Haftung für den Staat entfällt und stattdessen der PSV den Ausfall für die betroffenen Leistungsempfänger übernimmt.

Wie sind die Pensionskassen von dieser Gesetzesänderung betroffen?

Auch wenn die Pensionskassen keine direkte Beitragszahlungsverpflichtung trifft, entstehen für sie durch die Gesetzesänderung umfangreiche Auskunftsverpflichtungen gegenüber ihren Arbeitgebermitgliedern. Ob und in welcher Höhe eine Beitragszahlung an den PSV für seine Arbeitnehmer besteht, kann der Arbeitgeber nicht selbst feststellen, sondern ist dabei auf die Auskunft durch seine Pensionskasse angewiesen. Denn nur die Pensionskasse verfügt über die Bestandsdaten, aus denen sich eine Beitragspflicht an den PSV ableiten lässt.

Sind Sie, als Pensionskasse, überhaupt nach dem neuen Gesetz auskunftsfähig?

Diese Frage beschäftigt momentan die meisten unserer Kunden. Ist es wirklich so, dass Sie in der Lage sind, Ihren Mitgliedern vollständig Auskunft zu geben? Welche Daten sind dafür entscheidend und liefert Ihnen Ihre Bestandssoftware überhaupt diese Daten? Welche Auswertungen über den Mitgliederbestand kann/muss ich laufen lassen, damit ich diese Daten erhalte?

Gezielte Bestandsauswertung als erster Schritt zur Auskunftsfähigkeit gegenüber dem Arbeitgebermitglied als Vertragspartner zwingend notwendig

Diese erste Analysephase ist aufwändig und zeitraubend, für Sie als Pensionskasse. Um Sie zu unterstützen, haben wir in einem Arbeitspapier die uns vorliegenden Informationen und Überlegungen nach dem aktuellen Stand der Gesetzeslage für Sie zusammengetragen. Damit können Sie sich den eigenen Rechercheaufwand vielleicht sparen oder überprüfen, an welcher Stelle Sie bei der eigenen Datenermittlung im Bestand aktuell stehen. Zum Arbeitspapier kommen Sie hier… (Link zum Konzept)

Auswertungslauf zur ersten Ermittlung des notwendigen Datenbestands zur Meldung an den PSV

Vielleicht sind Sie schon einen Schritt weiter und durchsuchen Ihren Mitgliederbestand mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Analysetools danach, ob die erforderlichen Daten schon vorhanden sind. Auch in dieser Phase möchten wir Sie gerne unterstützen. Wir arbeiten gerade an der Entwicklung eines universellen Auswertungslaufs in AMAKURA, den Sie für Ihre Analyse nutzen können. Dadurch sparen Sie Zeit in dieser Analysephase.

Wie geht es weiter?

Das Arbeitspapier enthält auch einen Zeitplan für die nächsten Schritte (hier klicken). In Kürze versenden wir nähere Infos zum geplanten Analyselauf für den Bestand in AMAKURA Nutzen Sie die Möglichkeit und rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir möchten Sie gerne schon in dieser Phase unterstützen. Schauen Sie sich das Arbeitspapier an. Vielleicht helfen Ihnen die dort zusammengetragenen Infos aus unserer bisherigen Kommunikation mit unseren Kunden bei Ihrer Arbeit weiter.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) wurden zum 1. Oktober 2020 in unserer Software MaZ umgesetzt und zur Unterstützung dieser neuen Funktion deutliche Verbesserungen im System implementiert. Die beschlossenen Verfahrensänderungen werden am 1. Oktober 2020 rückwirkend zum 1. Januar in den Regelbetrieb überführt. Die neuen MaZ-Zusatzfunktionen ermöglichen Ihnen, dies Vorgaben des Gesetzgebers zügig und mit möglichst wenig Aufwand umzusetzen.

Das Kernprogramm zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgabe

Mit dem neu entwickelten Kernprogramm wird für die gezahlten Bezüge der bAV-Zusatzversorgung an zentraler Stelle im MaZ-System die Berechtigung zur Nutzung des Freibetrags festgelegt. Von dieser Berechtigung abweichende Bezüge können durch eine individuell setzbare Einstufung jederzeit Ausnahmen anzeigen.

Sind alle Ausnahmen als solche gekennzeichnet, kann über eine neue Programmoberfläche der Meldelauf zum 01.01.2020 vorgenommen werden. Eine Ablage- bzw. Einpflegemöglichkeit für die Anwendungsregel (ja/nein/anteilig) sowie die Höhe des Freibetrags steht im Bereich „KK-Daten“ zur Verfügung. Die Rückmeldungsverarbeitung füllt diese Datenfelder dann nach und nach.

Mit dieser neuen Funktionalität können Sie die neuen Anforderungen des Gesetzgebers zum 1. Oktober 2020 komplett erfüllen. Die neuesten Datenschutzerfordernisse wurden ebenfalls berücksichtigt, so dass auch in diesem Bereich Sicherheit für Ihre Pensionskasse gegeben ist.

Die AMAKURA-Services funktionieren trotz des Ausbruchs des Coronavirus (COVID-19) weiterhin normal. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits im Rahmen unseres Business-Continuity-Plans umgesetzt, um die Verfügbarkeit unserer Plattformen, Server und Infrastruktur zu gewährleisten, die ununterbrochen bestehen bleiben wird.

Wir nehmen die Bedürfnisse unserer Partner und Kunden sowie die Sicherheit unserer Mitarbeiter äußerst ernst. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme arbeiten ausnahmslos alle Mitarbeiter der AMAKURA bis auf weiteres vom Homeoffice. Das bedeutet für uns keine Umstellung der Prozesse, weil der größte Teil unserer Mitarbeiter seit 2011 dauerhaft vom Homeoffice aus tätig ist. Das garantiert Ihnen als unsere Kunden volle Kontinuität bei der Erbringung der bekannten Leistungen.

Unsere langjährige Erfahrung in der flächendeckenden Arbeit aus dem Homeoffice konnten wir außerdem in den vergangenen Tagen an viele unserer Kunden weitergeben, die ebenfalls ins Homeoffice umgestiegen sind. Zusätzlich gehen wir weiter und bieten unseren Kunden in diesen schwierigen Zeiten befristet den vollständigen technischen Betrieb für Prozesse mit erhöhtem Schutzbedarf nach VAIT an.

Zusätzlich zu dieser Maßnahme haben wir eine Taskforce gegründet, die eine umfangreiche Risikoabschätzung für den Fall der weiteren Ausbreitung der Krankheit durchgeführt hat und weiterhin tagesaktuell neueste Entwicklungen prüft und ggf. weitere Maßnahmen daraus ableitet. So können wir sicherstellen, dass wir auch in diesen schwierigen Zeiten zuverlässig weiterhin unser Produktportfolio für Sie anbieten können.

Selbstverständlich ist der Support in gewohnter Qualität und konform mit den Vorgaben der VAIT gewährleistet.

Das Modul EBE der AMAKURA IT eG für das europäische Meldewesen wurde durch Kunden mit Echtdaten getestet. Die Rückmeldung der Bundesbank am 19. November 2019 ergab, dass die gemeldeten Daten den Anforderungen entsprochen haben.

Das System EBE stellt als Meldemodul für das europäische Meldewesen die notwendigen Templates für das Meldeunternehmen individuell bereit. Voll- bzw. Teileinreicher, Quartals- und Jahresmelder können eingerichtet werden. Veränderungen der rechtlichen Anforderungen oder auch der technischen Bedingungen sind über Updates sichergestellt.

Mehr Infos zur EBE-Software finden Sie hier: http://ebe.amakura.de/inbetriebnahme/

WIE BEHALTE ICH DEN ÜBERBLICK?

In der Schulung bekommen Sie die fachlichen Hintergründe zu den neuen Berichtspflichten vermittelt. Die Schulung bietet das Rüstzeug, um die Meldungen korrekt zu erstellen. Sie richtet sich in erster Linie an Personen, die die neuen Meldeanforderungen in die Praxis umsetzen müssen und noch nicht alle Vorgaben genau kennen.

 

FÜR WEN IST DIESES SEMINAR NICHT GEEIGNET

  • Personen, die die EZB- und EIOPA-Meldeanforderung schon bis ins Detail genau kennen
  • Personen, die ganz genau wissen, wie sie die Meldung mit ihrer Software absetzen müssen

 

IHR NUTZEN

Sie besprechen alle wichtigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und die Neuerungen des Meldewesens. Sie bekommen gezielte Hinweise, welche Daten wie zu melden sind und welche Vorbereitungen Sie noch treffen müssen, damit die Meldungen zum Stichtag tatsächlich in der geforderten Struktur/Form erstellt werden können. Die Referenten gehen ausführlich auf Fragen und Probleme aus dem Teilnehmerkreis ein.

 

TERMIN UND ORT

  1. Juli 2019 in den Geschäftsräumen der AMAKURA IT eG in Gevelsberg

Beginn der Veranstaltung: 10:00 Uhr

Ende der Veranstaltung: 14:30 Uhr

 

ZIEL DER SCHULUNG

Ziel dieses Fachseminars ist es, Ihnen fachkundig und aktuell eine praxisnahe Orientierung für die neuen Berichtspflichten zu verschaffen.

 

AGENDA

  1. Begrüßung
  2. Einführung
    1. Darstellung der Rechtsgrundlagen
  1. VERORDNUNG (EU) 2018/231 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 26. Januar 2018 über die statistischen Berichtspflichten der Altersvorsorgeeinrichtungen (EZB/2018/2)
  2. Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)
    1.  Betroffene Einrichtungen
  1. EZB-Meldeverfahren
    1. Meldeinhalte und Datengrundlagen
    2. Meldeformate (XML)
    3. Meldewege (Bundebank > ExtraNet)
  1. EIOPA-Meldeverfahren
    1. Meldeinhalte und Datengrundlagen
    2. Meldeformate (XBRL)
    3. Meldewege (BaFin > MVP)
  1. Live-Demo: AMAKURA EBE-Meldemodul
  2. Diskussions- und Fragerunde

 

ANMELDUNG:

Sie können sich formlos per E-Mail (vm@amakura.de) oder auch telefonisch anmelden.

MaZ-Upgrade 2019 – Version 8.0

Wir liefern im Mai 2019 an alle MaZ-Kunden ein Upgrade der bewährten, zertifizierten Software für das gesetzliche Zahlstellenmeldeverfahren der Krankenkassen aus. Die Software hat dabei an vielen Stellen, sowohl technisch als auch fachlich, eine komplette Erneuerung erfahren.

Nicht zuletzt machen es die für die Datenübermittlung neu eingeführten Zeichensätze aufgrund einer EU-Richtlinie erforderlich, dass wir und Sie handeln.

Nachfolgend haben wir alle Neuerungen rund um MaZ 8.0 aufgeführt.

Technische Anpassungen:

  • Optimierung der Datenbank
  • Gesteigerte Performance
  • Keine JAVA Installation nötig
  • Neue Bedienoberfläche

Fachliche Anpassungen:

  • Schnelle Prüfung der Protokolle
  • Erweitertes Dashboard
  • Aktualisierte Zahlungshistorie
  • Neue Identifikationsschlüssel

Den genauen Inhalt des Upgrades entnehmen Sie bitte folgender Beschreibung (bitte hier klicken).

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne Ihren Kundenbetreuer.

Das neue Jahr ist bereits voll angelaufen. Wir unterstützen unsere Kunden bei einer Vielzahl von Themen, die dieses Jahr zur Umsetzung anstehen. Die Themen VAIT, Meldewesen EIOPA und EZB stehen stellvertretend  für die neue Welle an gesetzgeberischen Maßnahmen, die momentan auf die kleineren Anbieter für Altersvorsorge zurollt. Wir wünschen unseren Kunden ein glückliches Händchen und viel Erfolg beim Umsetzen der neuen Anforderunge in der Praxis. Wir unterstützen dabei wo es nur geht, für mehr Planungssicherheit und Zeit für das originäre Kerngeschäft.

Die Anzahl der Teilnehmer an unserem diesjährigen Pensionskassentreffen hat alle Vorjahreswerte weit überschritten. Sowohl Erstteilnehmer, als auch langjährige Begleiter konnten sich in vertrauter Runde über die anstehenden Herausforderungen für Pensionskassen austauschen.

Neben vielen anderen Themen wurde über Möglichkeiten der IT-Auslagerung für Pensionkassen und die völlig neue Aufsichtssituation durch die VAIT gesprochen. Wir werden auf die starke Resonanz zu diesen Themen reagieren und in den nächsten Monaten den Schwerpunkt unserer Arbeit darauf legen.

Das alljährliche Treffen auf Vorstandsebene findet in diesem Jahr am 4. und 5. September 2018 in Frankfurt statt.

Die Veranstalter laden die zahlreichen Vertreter der Pensionskassen zu einem Erfahrungsaustausch ein.

Neben dem Erfahrungsaustausch im Umgang mit aktuellen Themen und Rechtsvorschriften im Arbeitsalltag, ist das Erkennen und Festlegen gemeinsamer Geschäftsprozesse auf der Tagesordnung.

Mit den Ergebnissen aus dem Treffen sollen die Teilnehmer konkrete Hilfsmittel und Vorschläge für den Umgang mit den Herausforderungen der aktuellen Niedrigzinspolitik und den kommenden regulatorischen Maßnahmen des Gesetzgebers an die Hand bekommen.

Heute hat das Team der AMAKURA IT eG das jährliche Qualitätszertifikat für sein Produkt MaZ in Rekordzeit erhalten. MaZ ist die Meldesoftware der AMAKURA IT eG für Pensionskassen und berufsständische Versorgungswerke im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens an die gesetzlichen Krankenkassen. MaZ kann als eigenständige Meldesoftware oder vollautomatisch integriert im Bestandsverwaltungssystem AMAKURA verwendet werden. Mit der heutigen Zertifizierung konnte die Qualitätssicherung durch die unabhängige ITSG erfolgreich abgeschlossen werden.