aktuelles

Am 12. April 2018 ist es so weit: Unseren Kunden wird in Gevelsberg die völlig neue Version von KPV präsentiert. Das Entwicklungsteam wird die Highlights zeigen, die in den nächsten Jahren Standards in der Kapitalanlagenverwaltung setzen werden. Kommen Sie nach Gevelsberg und lassen Sie sich überraschen…

Das Jahr 2018 hat begonnen, wie 2017 aufgehört hat: Unsere Kunden beschäftigen sich mit der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG). In der Kapitalanlage sorgen neue Verlautbarungen des Gesetzgebers ebenfalls für Anpassungsbedarf.

Mit der Umsetzung der neuen Regelungen müssen, wie immer, die Lücken, die der Gesetzgeber hinterlassen hat, gefüllt werden. Dabei unterstützen wir aktuell unsere Kunden mit fachlichen und technischen Mitteln und können an vielen Stellen bereits gemeinsame Erfolge vorweisen.

In diesem Sinne wünschen wir allen unseren Kunden und Partnern einen guten Start in das neue Jahr und viel Erfolg bei den anstehenden Projekten!

Am 4. und 5. Dezember 2017 findet unser Seminar zum aufsichtrechtlichen Meldewesen statt.

Wir werden dort folgende Themen intensiv behandeln:

  • Einführung in das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Anlageverordnung (AnlV) 2016
  • Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
  • Rechnungslegungsverordnung für Versicherungsunternehmen (RechVersV)
  • Sammelverfügung – Anzeige- und Berichtspflichten
  • Rundschreiben 07/2016 (VA) – Sicherungsvermögen
  • Rundschreiben 03/2016 (VA) – Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens
  • Frühwarnsystem Stresstest
  • Ausblick Kapitalanlagerundschreiben (Konsultation 16/2016)

Das Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, sich intensiv mit den aktuellen Anforderungen des aufsichtsrechtlichen Meldewesens zu befassen. Neben einem Überblick über die neuesten Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen werden die Meldepflichten umfassend betrachtet. Somit bietet sich diese zweitägige Veranstaltung sowohl für Einsteiger als auch für diejenigen, die ihren Wissensstand auffrischen möchten, an. Weil im Tagesgeschäft häufig keine Zeit bleibt sich ausgiebig mit den Anforderungen des Meldewesens zu beschäftigen, ist dieses Seminar gut investierte Zeit. Denn in nur zwei Tagen erfolgt eine intensive Einarbeitung in das aufsichtsrechtliche Meldewesen. Behandelt werden die für die Anzeige- und Berichtspflichten zugrundeliegenden Gesetze, Verordnungen und Rundschreiben. Begleitet werden die Vorträge zu den einzelnen Themen jeweils durch einen Erfahrungsaustausch im Umgang mit den Meldevorschriften.

Weiter Infos: Details…

…am 01.08.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Verkündung neuer Rechtsverordnungen informiert.
Aufgrund des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes wurde nun unter anderem auch die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV) aktualisiert.
Die neue Version ist im Bundesgesetzblatt einsehbar:
https://www.bgbl.de
Info: falls obiger Link bei Ihnen nicht funktioniert, können Sie die Seite auch wie folgt aufrufen: www.bgbl.de > Kostenloser Bürgerzugang > 19.07.2017 Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Was bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz? Wo stehen wir im Reformprozess? Kommt der Verbreitung versprechende Paradigmenwechsel?

Diese und weitere Fragen sollen auf der diesjährigen aba-Jahrestagung erörtert werden. Im Rahmen der größten deutschen bAV-Tagung referieren
wieder Vertreter aus Ministerien und Aufsicht. Praktiker aus
dem In- und Ausland sowie Wissenschaftler werden ebenfalls zu
den rund 800 Teilnehmern aus dem Kreise der Pensionskassen, Pensionsfonds und anderen Einrichtungen der betrieblichen Alterversorgung sprechen.

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) sind wir in Berlin hautnah dabei und werden die neuesten Antworten auf die brennendsten Fragen rund um die aktuelle Reform der bAV für unsere Kunden aufnehmen.

Der Entwurf des Kapitalanlagerundschreibens [16/2016 VA)] ist letztes Jahr im Dezember von Bonn aus auf die Reise gegangen und die Konsultation endete unlängst am 31. 01.2017.

Empfängerkreis des geplanten Rundschreibens sind alle zum Erstversicherungsgeschäft zugelassenen Unternehmen, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen Anwendung finden und die inländischen Pensionskassen und Pensionsfonds – kurz gesagt die Solvency-I-Gruppe.

Inhalt ist die Aktualisierung der Bestimmungen für die Anlage des Sicherungsvermögens und insbesondere der allgemeinen Anlagegrundsätze (Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung). Die Hinweise zum Kapitalanlagemanagement werden gerade in Bezug zu den Innerbetrieblichen Anlagerichtlinien und Verfahren, dem Risikomanagement und den Kontrollverfahren, dem Asset-Liability-Management (ALM) sowie der internen Revision und schlussendlich dem Investmentprozess in Fonds konkretisiert. Es füllt damit die Lücke, die das Aufheben des MaRisk-Rundschreibens 3/2009 (VA) seit 2015 hinterlassen hat.

Durch Inkrafttreten des neuen Kapitalanlagerundschreibens wird das noch geltende Rundschreiben 4/2011 (VA) abgelöst. Auch werden die Inhalte des ABS-/CLN-Rundschreibens 1/2002 (VA) und die des Hedgefonds-Rundschreiben 7/2004 (VA) in das neue Kapitalanlagerundschreiben in aktualisierter Fassung integriert, sodass auch diese außer Kraft treten werden. Im Fahrwasser des Kapitalanlagerundschreibens war seit Januar 2017 eine weitere Rundschreiben-Konsultation [17/2016 (VA)], die sich mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkte beschäftigte. Auch hier steht das Inkrafttreten noch aus.

Nächster Schritt wird sein das Meldewesen ggü. der Aufsicht zu aktualisieren, d.h. alle Nachweisungen, Formblätter, Anlagen, Berichte und Anzeigen auf die geänderten Richtlinien anzupassen.

„Regulierung treibt Standardisierung und Standardisierung fördert Effizienzsteigerung“

So könnte die Quintessenz der diesjährigen International Financial Standards Conference (IFSC) in Frankfurt am Main lauten, an der auch die AMAKURA teilgenommen hat. Einig waren sich die namhaften Referenten der International Organization for Standardization (ISO), der Global LEI Foundation (GLEIF), des Regulatory Oversight Committee for LEI (ROC), der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT), der Association of National Numbering Agencies (ANNA), des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI), des WM Datenservice sowie Experten u.a. der BaFin und der EZB im Auditorium, dass die Standardisierung und Normierung im internationalen Finanzgeschehen entscheidende Vorteile bringt. Sie fördern Effizienzsteigerung und Kostensenkung gerade bei grenzüberschreitend tätigen Marktteilnehmern und schaffen die nötige Transparenz. Im Risikomanagement hilft eine einheitliche Informationsbasis negative Entwicklungen schneller zu erfassen und darauf zu reagieren. Das nutzt nicht nur den Regulatoren, sondern auch allen Finanzmarktakteuren.
Zwei zentrale Fragen wurden auf der Konferenz in den Mittelpunkt gestellt:
a. Wer handelt was? (Who trades what?) und
b. Wer besitzt wen? (Who owns whom?)
Antworten darauf werden künftig weltweit eindeutige Kennzeichnungssysteme liefern. Dazu zählen vor allem der LEI (Legal Entity Identifier), der UTI (Unique Transaction Identifier), der UPI (Unique Product Identifier) sowie die ISIN (International Securities Identification Number).

Die Herausforderung ist nun die flächendeckende Einführung der Standards. Dies betrifft einerseits die technischen Systeme, denn die IT ist entsprechend darauf vorzubereiten, andererseits geht es aber auch darum bei allen Marktteilnehmern die Akzeptanz für die Standards zu schaffen. Ersteres ist zentraler Bestandteil der IT-Systeme der AMAKURA und bereits jetzt verfügbar, sodass unsere Kunden technisch vorbereitet sind.

Hier nehmen wir Sie gerne an die Hand und helfen Ihnen sowohl technisch als auch fachlich.

Das Team der AMAKURA arbeitet an der Entwicklung einer völlig neuen Dimension der Kapitalanlagenverwaltungsoftware für Pensionskassen, Berufsständische Versorgungswerke, Sterbekassen und Stiftungen. Erste Tests mit Kunden haben ein sehr positives Feedback gebracht. Die Nutzerfreundlichkeit und die Bedienbarkeit der neuen Software liegen deutlich über den bisher am Markt angebotenen Alternativen. Eine sichere Bedienung über Tablet oder Smartphone ist ohne unterstützende Zusatzsoftware möglich. Das reduziert den Aufwand für Hardware und Systemumgebung erheblich und führt zu geringeren Kosten im Betrieb. Wir informieren Sie immer aktuell über die weitere Entwicklung. Weitere Infos erhalten Sie bei Ihrem Team KPV der AMAKURA…

Das alljährliche Treffen auf Vorstandsebene findet in diesem Jahr am 19. und 20. September 2016 in Münster statt.

Die Veranstalter laden die zahlreichen Vertreter der Pensionskassen zu einem Erfahrungsaustausch ein.

Neben dem Erfahrungsaustausch im Umgang mit aktuellen Themen und Rechtsvorschriften im Arbeitsalltag, ist das Erkennen und Festlegen gemeinsamer Geschäftsprozesse auf der Tagesordnung.

Mit den Ergebnissen aus dem Treffen sollen die Teilnehmer konkrete Hilfsmittel und Vorschläge für den Umgang mit den Herausforderungen der aktuellen Niedrigzinspolitik und den kommenden regulatorischen Maßnahmen des Gesetzgebers an die Hand bekommen.

Ein Teilnehmer unseres Seminars Wege aus der Zinsfalle war Herr Dr. Markus Thomas vom WM Datenservice aus Frankfurt. In seinem informativen Vortrag wies Herr Dr. Thomas darauf hin, dass mit der Umsetzung von MIFID II alle juristischen Personen, die ein Wertpapierdepot besitzen, einen Legal Entity Identifier (LEI) vorweisen müssen. Unter diese Regelung fallen auch Pensionskassen, Berufsständische Versorgungswerke und Sterbekassen.

MIFID II muss ab dem 3. Januar 2018 angewendet werden. Da in der zweiten Jahreshälfte von 2017 mit einer verstärkten Beantragungswelle über das WM-LEIPORTAL (www.wm-leiportal.org) gerechnet wird, ist eine frühzeitige Beantragung des LEI für alle Pensionskassen, Berufsständische Versorgungswerke und Sterbekassen sinnvoll. Damit werden unnötige Wartezeiten bei der Vergabe vermieden.

Für alle Pensionskassen, Berufsständische Versorgungswerke und Sterbekassen, die bei ihren Kapitalmarktgeschäften unter die Regelungen von EMIR (European Market Infrastructure Regulation) fallen, ist die Führung eines LEI schon jetzt Pflicht.

Den Legal Entity Identifier (LEI) können Sie beim WM Datenservice (www.wmdaten.de) beantragen. Der WM Datenservice ist nach eigenen Angaben Europas größte Vergabestelle für den LEI. Über das WM-LEIPORTAL (www.wm-leiportal.org) können Sie für sich ein Benutzerkonto erstellen und damit die Vergabe des LEI beantragen.