Die neuen gesetzlichen Vorgaben des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) wurden zum 1. Oktober 2020 in unserer Software MaZ umgesetzt und zur Unterstützung dieser neuen Funktion deutliche Verbesserungen im System implementiert. Die beschlossenen Verfahrensänderungen werden am 1. Oktober 2020 rückwirkend zum 1. Januar in den Regelbetrieb überführt. Die neuen MaZ-Zusatzfunktionen ermöglichen Ihnen, dies Vorgaben des Gesetzgebers zügig und mit möglichst wenig Aufwand umzusetzen.
Das Kernprogramm zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgabe
Mit dem neu entwickelten Kernprogramm wird für die gezahlten Bezüge der bAV-Zusatzversorgung an zentraler Stelle im MaZ-System die Berechtigung zur Nutzung des Freibetrags festgelegt. Von dieser Berechtigung abweichende Bezüge können durch eine individuell setzbare Einstufung jederzeit Ausnahmen anzeigen.
Sind alle Ausnahmen als solche gekennzeichnet, kann über eine neue Programmoberfläche der Meldelauf zum 01.01.2020 vorgenommen werden. Eine Ablage- bzw. Einpflegemöglichkeit für die Anwendungsregel (ja/nein/anteilig) sowie die Höhe des Freibetrags steht im Bereich „KK-Daten“ zur Verfügung. Die Rückmeldungsverarbeitung füllt diese Datenfelder dann nach und nach.
Mit dieser neuen Funktionalität können Sie die neuen Anforderungen des Gesetzgebers zum 1. Oktober 2020 komplett erfüllen. Die neuesten Datenschutzerfordernisse wurden ebenfalls berücksichtigt, so dass auch in diesem Bereich Sicherheit für Ihre Pensionskasse gegeben ist.